In den Sachversicherungen richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie regelmäßig nach dem Wert des zu versichernden Gegenstandes. Hat der Versicherungsnehmer, um Prämien zu „sparen“, einen zu geringen Wert angegeben, wird im Schadenfall nur anteilig geleistet, d. h. der Versicherungsnehmer erhält nur einen Teil des Schadens ersetzt. Ist die Unterversicherung auf eine Falschberatung durch den Versicherungsagenten oder Versicherungsmakler zurückzuführen, können Schadenersatzansprüche wegen des Differenzbetrages bestehen.
Joachim Cornelius-Winkler