Cornelius-Winkler
Hube Kemper

GWU/Siba - Insolvenzverfahren

Warten lohnt, Quote ist zu erwarten.

Nach telefonischer Auskunft des Insolvenzverwalters vom 12. Juli 2012
- ist davon auszugehen, dass alle Gläubiger einen Teil ihres Geldes erhalten,
- dass das Verfahren frühestens in einem Jahr abgeschlossen werden kann.
Es laufen noch mehrere Gerichtsverfahren. Der nächste Termin ist im November 2012 anberaumt.

Von hier aus werden wir im Juli 2013 erneut eine Sachstandsanfrage beim Insolvenzverwalter durchführen.

Rechtsanwalt Heinrich Kemper

Der Outlook-Kalender - nur ein Hilfsmittel?

Das Verwaltungsgericht Berlin hat, wie unter Aktuelles berichtet, die Anweisung, zur Terminsvereinbarung den Outlook-Kalender zu benutzen, als einen mitbestimmungsrelevanten Vorgang gesehen. Auch die Einsichtnahme des Vorgesetzten in einen solchen Kalender stellt eine Kontrolle dar. Soweit vorhanden, muss ein Betriebs- oder Personalrat der entsprechenden Nutzung zustimmen. Sonst ist, wie sich aus dem Kurzgutachten der Kanzlei Kemper & Kollegen ergibt, die Maßnahme rechtswidrig. Etwaig daran geknüpfte arbeitsrechtliche Maßnahmen verlieren ihre Grundlage, so gewonnene Erkenntnisse können nicht verwertet werden.

Rechtsschutzversicherung und Betriebsübergang

Joachim Cornelius-Winkler,
RA Joachim Cornelius-Winkler

Auch im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang lösen nur solche Ereignisse die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung aus, die sich als Rechtsverstoß darstellen. Dies ist, wenn der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang widerspricht, die unberechtigte Zurückweisung des Widerspruchs. Ist zu diesem Zeitpunkt die vereinbarte Wartefrist abgelaufen, kann sich die Rechtsschutzversicherung nicht auf Vorvertraglichkeit berufen, wie das OLG München in einem von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Cornelius- erstrittenem Urteil klarstellte.

Aus unserer Praxis

Basiswissen Rechtsschutzversicherung
Neben der anwaltlichen Tätigkeit sind die Anwältinnen und Anwälte der jurakontor-Kooperation auch als Seminarveranstalter und Autoren tätig. Als besonderen Service für diejenigen, die schon immer mal wissen wollten, wie Rechtsschutzversicherungen eigentlich funktionieren, haben wir hier den aktualisierten Aufsatz von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Joachim Cornelius-Winkler zum Thema "Basiswissen Rechtsschutzversicherung" eingestellt.

Arbeitnehmerhaftung und Eigenanteil bei Versicherungen

Heinrich Kemper

Die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung sind von der Rechtsprechung detailliert ausgearbeitet worden. Dabei kann die Versicherbarkeit eines Risikos die Haftung minimieren bis zum Eigenanteil. Dieser ist aber entgegen der Meinung vieler Arbeitgeber im Schadensfall nicht immer vom Arbeitnehmer zu tragen. Die Einzelheiten hierzu erläutert Rechtsanwalt Kemper am Beispiel der Haftung von Busfahrern bei Verkehrsunfällen.

Demnächst: Beschluss über CGZP

Die Auseinandersetzung um die Tariffähigkeit der CGZP geht weiter. Jetzt streiten sich etliche Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen mit ihren Arbeitgeber über die richtige Vergütung. Wir berichten ....