Sachversicherung ist der Oberbegriff für eine ganze Reihe privater Versicherungen, bei welcher Vermögensgegenstände des Versicherungsnehmers gegen verschiedene Risiken (z.B. Feuer oder Diebstahl) versichert werden.
Beispiele für die Sachversicherung sind die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder die Kraftfahrzeugkaskoversicherung. Gestritten wird in der Praxis vor allem darüber, ob der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat, ob der Versicherungsfall nur vorgetäuscht wurde oder ob möglicherweise eine Unterversicherung vorliegt. Hat der Versicherer zu Unrecht die Leistung abgelehnt oder befindet er sich mit der Versicherungsleistung in Verzug, hat der Versicherer auch die Kosten eines vom Versicherungsnehmer eingeschalteten Rechtsanwaltes zu übernehmen. Wer Sachversicherungen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit abschließen möchte, sollte sich von einem Versicherungsberater oder wenigstens einem Versicherungsmakler beraten lassen, weil beide Berufsgruppen zu einer objektiven Beratung verpflichtet sind. Die Kosten einer Beratung durch den Versicherungsberater trägt der Versicherungsnehmer. Allerdings ist es ein Irrglaube, zu meinen eine Beratung durch den Versicherungsagenten oder Versicherungsmakler sei „kostenlos“, weil sich diese Berufsgruppen über Provisionen finanzieren, die der Versicherer auf die Prämie umlegt.
Joachim Cornelius-Winkler