Trotz starken zivilrechtlichen Einschlags ist das Recht der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand dem Verwaltungsrecht zugeordnet, welches bei jurakontor derzeit durch die Kanzlei Kemper & Kollegen von Rechtsanwältin Recknagel bearbeitet wird, unter Einbeziehung der Regelungen der VOF. Materielle Fragen der VOB einschließlich der Architekten- und Ingenieursleistungen werden durch die Kanzlei Picaper bearbeitet.
Für die Bearbeitung vergaberechtlicher Mandate bedienen wir uns externer Unterstützung aus der Praxis.
Anbieter, Auftraggeber, Ausschreibung, Bauleistungen, Benachteiligung, Dienstleistungen, Energiesektor, GWB, Telekommunikationseinrichtungen, Primärrechtsschutz, Schadensersatz, Schwellenwert, Straßenbau, unterschwelliges Vergabeverfahren, Vergabekammern, Zuschlag
siehe auch hier: Vergaberecht