Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt die Bedingungen, unter denen Auftraggeber der öffentlichen Hand Dienstleistungen, Bauvorhaben und andere Werkleistungen an private Unternehmen vergeben.
FrĂŒher wurde die Vergabe von AuftrĂ€gen der öffentlichen Hand im wesentlichen durch die Haushaltsgesetze und die GrundsĂ€tze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bestimmt. Ein Schutz der abgelehnten Bewerber fand quasi nicht statt, der Wettbewerb war insoweit ausgehebelt.
Durch den europarechtlichen Einfluss in den §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen WettbewerbsbeschrĂ€nkungen) ist ein reiches Instrumentarium an Schutzvorschriften entstanden, das Rechtsschutz gegen Benachteiligungen bietet. Rechtsweg und Instanzenzug unterscheiden sich hierbei danach, ob der Auftragswert die Schwellenwerte, die in § 2 VgV festgelegt sind, ĂŒbersteigt. Die ZulĂ€ssigkeit von zivilgerichtlichen Verfahren im vorlĂ€ufigen Rechtschutz, denen AuftrĂ€ge unterhalb der Schwellenwerte zugrunde liegen, ist extrem umstritten (so genannter PrimĂ€r-Rechtsschutz). Der so genannte SekundĂ€r-Rechtsschutz bezieht sich ausschließlich auf zivilrechtliche SchadensersatzansprĂŒche, die schwer beweisbar sind und in der Regel wenig Erfolgsaussichten bieten.

BĂ€rbel Recknagel