Das (private) Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen VerÂsicherungsÂÂnehmer und Versicherer. Es umfasst auch die Rechtsbeziehungen zwischen VersicherungsÂnehmer und Versicherungsvermittler, insbesondere Ansprüche gegen Versicherungsmakler oder Versicherungsagenten wegen Falschberatung. Die wichtigsten Rechtsquellen des Versicherungsrechts, also die Grundlagen einer eventuellen richterlichen Entscheidung, sind das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die jeweiligen Allgemeinen VersicherungsÂbeÂdingÂungen (AVB) und die Rechtsprechung. In der Gestaltung ihrer Versicherungsbedingungen sind die Versicherungsgesellschaften grundsätzlich frei, weshalb es zu erheblichen LeistungsÂÂunterschieden kommen kann und ein reiner Preisvergleich bei der Auswahl des „richtigen“ Versicherers nicht weiterhilft. Allgemeine Versicherungsbedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von zwingenden Vorschriften des VVG abweichen oder gegen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle) verstoßen.
Joachim Cornelius-Winkler