Kündigung ist die Beendigung von Verträgen durch Kündigungserklärung. Alle längerfristig ausgelegten Verträge können gekündigt werden (denkbar ist z.B. die Kündigung eines Kaufvertrages, wenn bestellte Ware nicht termingerecht geliefert wird), häufig allerdings nur bei wichtigem Grund (Vertragsverletzungen der anderen Vertragspartei).
Besondere Bedeutung hat die Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen, d.h. bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit gelten, insbesondere bei Arbeitsverträgen und Mietverträgen. Hier gibt es immer Interessenkollisionen. Deshalb ist das Recht zur Kündigung regelmäßig an besondere Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. Liegen diese nicht vor, wird das zuständige Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis wie zuvor fortgesetzt.
Besonders ist darauf zu achten, bei welchen Verträgen die Kündigung nur schriftlich erklärt werden kann. Hier muss sichergestellt werden, daß das Schreiben den Empfänger auch tatsächlich erreicht. Wird jemand anderes beauftragt, die Kündigung auszubringen, muss dieser häufig eine Originalvollmacht mit dem Kündigungsschreiben vorlegen.
Bärbel Recknagel, Heinrich Kemper