Der Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die in einem vereinfachten Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach Anhörung des Beschuldigten an Stelle eines Urteils ergehen kann. Das Strafbefehlsverfahren kann bei Vergehen, d.h. bei Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind, durchgeführt werden und unterscheidet sich vom regulären Strafverfahren allein dadurch, dass es ein schriftliches Verfahren, also ein Verfahren ohne Hauptverhandlung, ist. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht – und mithin auch keine Beweisaufnahme – für notwendig erachtet. Wird der Strafbefehl erlassen, so steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich, wenn nicht der Beschuldigte innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt.
Der Beschuldigte kann sich im Strafbefehlsverfahren durch einen Verteidiger vertreten lassen. Die Beauftragung eines Anwalts bei Erhalt eines Strafbefehls ist besonders empfehlenswert, weil den Strafverfolgungsbehörden gerade bei Strafbefehlsverfahren als Masseverfahren viele Fehler unterlaufen können.
Boris Hube