Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Schwerbehindertenvertretung

Rechtsanwältin Bärbel Recknagel
Bärbel Recknagel, Rechtsanwältin

Als Interessenvertretung der Arbeitnehmer besteht die Schwerbehindertenvertretung (SBV) aus der Vertrauensperson der schwer behinderten Menschen und mindestens einem Stellvertreter. Weil sie besondere Schutzfunktionen für diese, die einem Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen und den von Behinderung bedrohten Beschäftigten wahrnehmen, finden sich die Regelungen zur SBV im Sozialgesetz IX, dem Recht der Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen.
Die SBVen haben die Interessen der genannten Beschäftigten umfassend zu vertreten. Deshalb nehmen sie ihre Aufgaben nicht nur auf der kollektiven Ebene wahr, in dem sie z.B. mit dem Arbeitgeber Integrationsvereinbarungen schließen. Auch in jedem Einzelfall, in der ein schwer behinderter Beschäftigter von Maßnahmen des Arbeitgebers betroffen sind, ist die Vertrauensperson einzubeziehen.
Dabei arbeitet sie eng mit den Sozialversicherungsträger wie DRV, BA oder Krankenkassen, den Aufsichtsbehörden und den dort angesiedelten Integrationsämtern, den Betriebs- oder Personalräten und den Arbeitgeberbeauftragten für Schwerbehinderte zusammen. Von dieser Scharnierfunktion können nicht nur die einzelnen Arbeitnehmer profitieren, sondern durch die  Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten kann auch der Arbeitgeber entlastet werden und so einen wichtigen Beitrag zu guten Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen leisten.
Dabei sind es meist die Schwerbehindertenvertretungen, die durch ihre besonderen Fachkenntnisse auf sozialrechtlichem Gebiet und dauernde Kooperation mit den entsprechenden Trägern eine optimale Vertretung der AN sicherstellen.
Bärbel Recknagel