Im Arbeitsrecht ist der Krankheitsbegriff von Bedeutung für die Entgeltfortzahlung, die krankheitsbedingte Kündigung und die betriebliche Wiedereingliederung. Dabei ist die Abgrenzung erforderlich einerseits zu Verletzungen infolge von Arbeits- oder Wegeunfällen, andererseits zur Behinderung.
Die Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand, der durch entsprechende Therapie innerhalb eines überschaubaren Zeitraums geheilt werden kann. Liegen dauerhafte Funktionseinschränkungen vor, handelt es sich um eine Behinderung.
Bärbel Recknagel