Das Verkehrsrecht ist eine Sammelbezeichnung unterschiedlicher Rechtsgebiete rund um den (Straßen-) Verkehr und das Halten und Fahren von Kraftfahrzeugen.
Das Verkehrszivilrecht (Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, Ansprüche gegen eigene Versicherer und Streitigkeiten aus Kauf- und Leasingverträgen) wird von der Kanzlei Cornelius-Winkler, das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht sowie das Verwaltungsrecht (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis) wird von der Kanzlei Hube bearbeitet.
Weitere Informationen finden Sie hier und in unserem Flyer, einige Fragen der rechtlichen Zuordnung beantworten wir hier.