Wer den besonderen Schutz für Schwerbehinderte nach den §§ 68 ff. SGB IX in Anspruch nehmen will, muss die Anerkennung der Schwerbehinderung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises.
Hat der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen, muss nach BAG 2 AZR 539/05 innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Anerkennung oder dÃe Antragstellung mitgeteilt werden.
Heinrich Kemper