Für Menschen, die in der DDR verfolgt wurden, eine Haftstrafe von mindestens 6 Monaten erlitten haben und wirtschaftlich beeinträchtigt sind, wird eine einkommensabhängige Rente von monatlich 250 € gezahlt werden.
In Berlin können die Anträge gestellt werden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, das seine Antragsformulare ins Netz gestellt hat.
In Fragen zur Opferrente berät Sie Rechtsanwalt Liefold, Kanzlei Kemper & Kollegen.