Nach dem KSVG sind Künstler und Publizisten in der Künstlersozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Durchführung obliegt der Künstlersozialkasse in Wilhemshafen und wird finanziert durch Beiträge der Künstler selbst, der Künstlersozialabgabe der Auftraggeber und Verwerter sowie einen Bundeszuschuss.
Alle Fragen rund um die Künstlersozialversicherung, die Beitragspflicht und die Leistungen aus der KSK sowie die Künstlersozialabgabe bearbeitet bei jurakontor die Kanzlei Kemper und Rechtsanwältin Recknagel, die auch die Überschneidungen mit der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung prüft.