Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrecht) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. 
Es wird durch Rechtsanwalt Kemper bearbeitet.

Zum Wörterbuch:  Abfindung,  AbmahnungAGB- Kontrolle im Arbeitsrecht, Altersteilzeit, Arbeitnehmererfindung, Arbeitnehmerhaftung, Arbeitsentgelt, Arbeitspapiere, Arbeitsschutz, Arbeitsunfähigkeit, ArbeitsvertragArbeitszeit, Aufwandsausgleichsgesetz, AusbildungAusbildungsvergütungAusbildungsvertragbehinderungsgerechter Arbeitsplatz, betriebliches Eingliederungsmanagement, Entgeltfortzahlung, GehaltGleichbehandlungGratifikationenKündigungleidensgerechter ArbeitsplatzLeistungsprämien,  Lohn, LohnfortzahlungMehrarbeitMobbing, Pflegezeitgesetz, Prämien,  Teilzeitarbeit, ÃœberlastungsanzeigeÃœberstundenUrlaubUrlaubsabgeltungUrlaubsgeldVergütungWeihnachtsgeldWeiterbildungsvertragZeugnisZuschlägeZwischenzeugnis.

Unseren Flyer zum Arbeitsrecht finden Sie hier.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und der durch Gremien repräsentierten Belegschaft. Ein weiterer Bereich ist das Tarifvertragsrecht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern und die Rechtswirkung von Tarifverträgen betrifft.
Das kollektive Arbeitsrecht wird durch die Kanzlei Kemper , das Personalvertretungsrecht durch RA'in Recknagel) bearbeitet.

Zum Wörterbuch: Aufsichtsrat, Berliner Betriebegesetz,   Betriebsverfassungsgesetz,  Bundesgleichstellungsgesetz,     Bundespersonalvertretungsgesetz,   Drittelbeteiligungsgesetz, Dritter Weg,  Landesgleichstellungsgesetz Berlin,  Landesgleichstellungsgesetz  Brandenburg,  Mitarbeitervertretungsrecht,   Mitbestimmungsgesetz,  Personalvertretungsgesetz Berlin,  Personalvertre­tungsgesetz für das Land Brandenburg,  SGB IX,   Sprecherausschussgesetz, Tarifvertrag, Wirtschaftsausschuss nach BetrVG

siehe auch:  Arbeitsschutzrecht