Rechtsanwälte werden für ihre Tätigkeit nach den Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vergütet. Hiernach ist es zulässig mit den Mandanten Honorarvereinbarungen zu schließen oder die gesetzliche Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit in Rechnung zu stellen. Nähere Angaben hierzu finden Sie in der auf der homepage befindlichen Kopfleiste unter "Kosten".
Heinrich Kemper