Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Produkthaftung

Zwischen dem Käufer und dem Hersteller einer Ware bestehen in der Regel keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen, weil sich Gewährleistungsansprüche nur gegen den Verkäufer richten. Für fehlerhafte Produkte, die zu einem Körper-, Gesundheits- oder Sachschaden führen, kommen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes jedoch Schadenersatzansprüche direkt gegen den Hersteller in Betracht. Es handelt sich um eine reine Gefährdungshaftung, d. h. der Geschädigte muss kein Verschulden des Herstellers nachweisen, sondern lediglich den Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- oder Produktbeobachtungsfehler. Der Höhe nach ist der Schadensersatz beschränkt. Bei Sachbeschädigungen besteht eine Selbstbeteiligung des Geschädigten in Höhe von 500,- Euro. Die Produkthaftung ist nicht zu verwechseln mit den kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüchen wegen Fehlern der Sache selbst, die sich an den Verkäufer richten und die im BGB geregelt sind.
Joachim Cornelius-Winkler